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Seit erstem Januar 2006 arbeitet Portun als Mitglied des Immobilienmackler-Netzes aus der Nordadria, Adriatic Group.

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GESETZ & STEUER

Sehr geehrte Käufer,
hier folgt eine kurze Erläuterung zum Immobilienkauf und der damit verbundenen Kosten.

1. Wie kann man mehr Details erfahren oder eine der Immobilien besichtigen?
2. Welcher ist der endgültige Preis der Immobilie?
3. Welche Unterlagen muss ich beim Erwerb einer Immobilie in Kroatien vorweisen?
4. Welcher ist der nächste Schritt nachdem ich eine passende Immobilie gefunden habe?
5. Wie hoch ist die Anzahlung?
6. Wie sind Kauf und Verkauf von Immobilien geregelt?
7. Können andere Staatsbürger in Kroatien Immobilien verkaufen?
8. Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer auf Immobilien in Kroatien?
9. Zahlt der Immobilienverkäufer beim Verkauf seiner Immobilie Steuern?
10. Wie hoch ist die Steuer beim Immobilientausch?
11. Innerhalb welcher Frist muss man die Grunderwerbssteuer auf die Immobilie begleichen?

1. Wie kann man mehr Details erfahren oder eine der Immobilien besichtigen?

Details mit Bildern und Skizzen im großen Format erhalten Sie in den mit einer Klima ausgestatteten Räumlichkeiten unserer Agentur, die sich in einer leicht erreichbaren Gegend mit gesicherten Parkplätzen in Rovinj befindet. Unsere Kunden können in einer freundschaftlichen Atmosphäre die Angebote durchgehen, einen professionellen Rat bekommen und beschließen, welche der Immobilien sie besichtigen wollen.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Agenten auf die Besichtigung mitzunehmen, kostet die Besichtigung nichts. Wenn Sie keinen Agenten dabei haben wollen, kostet die Besichtigung 15 Euro (Gegenwert in Kuna) pro besichtigter Immobilie, die mehr als 10 km von der Agentur enfernt ist.
Wir bitten unsere lieben Kunden, uns rechtzeitig über ihren Besuch zu informieren, damit wir ihnen einen qualitätsvollen Service bieten können.
 

2. Welcher ist der endgültige Preis der Immobilie?

Dem angegebenn Immobilienpreis muss man noch einen Betrag von 7-10% dazuaddieren, welcher sich wie folgt ergibt:

Grunderwerbssteuer

5 %

Siehe Antwort 7 für weitere Details

Agenturprovision

3 %

(min. 1.000,00 €)

Vertragsabschluss

1 – 2 %

Im Falle, dass der Käufer einen Anwalt beauftragt, wird der Betrag gemäß einer Preisliste der kroatischen Rechtsanwaltskammer festgelegt.

Zustimmung des kroatischen Außenministeriums

1 %

gilt nur für ausländische Staatsbürger

Die Agenturprovision erfolgt aufgrund der sonstigen üblichen Dienstleistungen uns Ausgaben:

• Ausstellen der Besitzerurkunde am Tag des Kaufvertragsabschlusses
• Ausarbeiten eines Vorvertrags und des Kaufvertrags
• Verifikation beim Notar
• Einreichen der Steuererklärung
• Eintragung ins Grundbuchregister
• Beratung während und nach dem Kaufprozess
• Kontaktanknüpfung des Käufers zu unseren Partnern: Architekten, Bauunternehmen, Buchführer, Aufsichtsingenieure und amtliche Gutachter.

 

3. Welche Unterlagen muss der Käufer beim Erwerb einer Immobilie in Kroatien vorweisen?

Man muss einen Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. den Heimatschein, den Reisepass oder den Personalausweis vorweisen. Es wird auch eine Fotokopie der genannten Dokumente akzeptiert unter der Bedingung, dass man zur gleichen Zeit auch das Original vorzeigen kann.
Wenn ein nicht-kroatischer Staatsbürger sich su einem Immobilienkauf entschließt, schließt er mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag ab, welcher zu diesem Zeitpunkt noch nicht noteriell begläubigt werden muss, und sendet diesen samt der anderen nötigen Unterlagen an das Außenministerium in Zagreb. Eine Zustimmung des Außenministeriums können diejenigen Staatsbürger erhalten, deren Staat mit Kroatien einen Reziprozitätsvertrag abgeschlossen hat, aber in Ausnahmefällen auch andere. Erst wenn man die Zustimmung erhält, kann die Immobilie auf den eigenen Namen ins Grundbuch eingetragen und die Grunderwerbssteuer bezahlt werden. Nicht-kroatische Staatsbürger, die bereits eine GMbH oder Firma in Kroatien haben oder gerade dabei sind, eine zu gründen, können im Namen dieser Gesellschaft oder Firma Immobilien frei erwerben.
 

4. Welcher ist der nächste Schritt, nachdem ich eine passende Immobilie gefunden habe?

Der nächste Schritt ist der Vorvertrag über den Immobilienkauf. Dies ist ein vorläufiger Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer, in welchem die Bedingungen, die Art der Bezahlung, das Datum des Kaufvertragsabschlusses und der Preis der Immobilie genau festgelegt werden. Vor dem Unterschreiben des Vertrags wird noch einmal die Rechtslage der Immobilie geprüft.
 

5. Wie hoch ist die Anzahlung?

Die Anzahlung beträgt im Normalfall 10% des Verkaufspreises. Aber Verkäufer und Käufer können diese Summe auch untereinander vereinbaren. Wenn die Anzahlung eingereicht wird, wird auch die Agenturprovision ausbezahlt.
 

6. Wie sind Kauf und Verkauf von Immobilien geregelt?

Der Immobilienkauf wird durch den Kaufvertragsabschluss bestätigt, der beim Notar oder einem kroatischen Konsulat im Ausland verifiziert werden muss. Zu disem Zeitpunkt muss auch der größte Teil des Kaufpreises bezahlt werden. Somit hat der Käufer das Recht, sich als neuer Besitzer ins Grundbuchregister eintragen zu lassen.
 

7. Können andere Staatsbürger in Kroatien Immobilien verkaufen?

Alle privaten und rechtlichen Personen können in der Republik Kroatien Immobilien verkaufen.
 

8. Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer auf Immobilien in Kroatien?

In Kroatien beträgt die Grunderwerbssteuer auf Immobilien 5% des im Vertrag festgelegten Immobilienwertes. Dieser Steuersatz gilt für alle Immobilien. Die Höhe der Steuer wird aufgrund des im Vertrag genannten Kaufpreises der Immobilie und aufgrund eines amtlichen Schätzungsgutachten seitens des zuständigen Steueramtes festgelegt. Gemäß des Gesetzes begleicht der Käufer oder der Verkäufer im Namen des Käufers, falls so vereinbart, die Steuer. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung beträgt 30 Tage nach dem Tag des Kaufvertragsabschlusses. Der Käufer muss binnen 15 Tagen nach Eingang des Bescheids über die zu entrichtende Steuer den Betrag begleichen. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden für jeden Tag der Verspätung Verzugszinsen berechnet.
 

9. Zahlt der Immobilienverkäufer beim Verkauf seiner Immobilie Steuern?

Der Verkäufer zahlt nur dann Steuern, wenn er eine Immobilie verkauft, die er zum einen kürzer als drei Jahre besitzt, und die er zum anderen zu einem Preis verkauft, der höher ist als der Beschaffungspreis. In diesem Fall ist er dazu verpflichtet, 35% Steuer auf die Differenz zwischen dem Erwerbs- und Verkaufspreis zu zahlen.
 

10. Wie hoch ist die Steuer beim Immobilientausch?

Der Steuersatz beim Immobilientausch beträgt wie die Grunderwerbssteuer beim Kauf einer Immobilie 5% des Immobilienwertes.
 

11. Innerhalb welcher Frist muss man die Grunderwerbssteuer auf die Immobilie begleichen?

Der Käufer binnen 30 Tagen nach dem Vertragsabschluss das zuständige Steueramt über den Immobilienkauf informieren. Der Notar ist ebenso verpflichtet, eine Kopie des Kaufvertrags an das Steueramt zu senden. Der Käufer muss binnen 15 Tagen nach Eingang des Bescheids über die zu entrichtende Erwerbssteuer vom Steueramt die Steuer einbezahlen. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden für jeden Tag der Verspätung Verzugszinsen berechnet.

 

  Aktualisiert: 23.7.2007

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