1. Wie kann man mehr Details
erfahren oder eine der Immobilien besichtigen? |
Details mit Bildern und Skizzen im großen Format erhalten Sie
in den mit einer Klima ausgestatteten Räumlichkeiten unserer
Agentur, die sich in einer leicht erreichbaren Gegend mit gesicherten
Parkplätzen in Rovinj befindet. Unsere Kunden können in
einer freundschaftlichen Atmosphäre die Angebote durchgehen,
einen professionellen Rat bekommen und beschließen, welche
der Immobilien sie besichtigen wollen.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Agenten auf die Besichtigung
mitzunehmen, kostet die Besichtigung nichts. Wenn Sie keinen Agenten
dabei haben wollen, kostet die Besichtigung 15 Euro (Gegenwert in
Kuna) pro besichtigter Immobilie, die mehr als 10 km von der Agentur
enfernt ist.
Wir bitten unsere lieben Kunden, uns rechtzeitig über ihren
Besuch zu informieren, damit wir ihnen einen qualitätsvollen
Service bieten können. |
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2. Welcher ist der
endgültige Preis der Immobilie? |
Dem angegebenn Immobilienpreis muss man noch einen Betrag von 7-10%
dazuaddieren, welcher sich wie folgt ergibt:
Grunderwerbssteuer |
5 % |
Siehe Antwort
7 für weitere Details |
Agenturprovision |
3 % |
(min. 1.000,00 €) |
Vertragsabschluss |
1 – 2 % |
Im Falle, dass
der Käufer einen Anwalt beauftragt, wird der Betrag
gemäß einer Preisliste der kroatischen Rechtsanwaltskammer
festgelegt. |
Zustimmung des
kroatischen Außenministeriums |
1 % |
gilt nur für
ausländische Staatsbürger |
Die Agenturprovision erfolgt aufgrund der sonstigen üblichen
Dienstleistungen uns Ausgaben:
• Ausstellen der Besitzerurkunde am Tag des Kaufvertragsabschlusses
• Ausarbeiten eines Vorvertrags und des Kaufvertrags
• Verifikation beim Notar
• Einreichen der Steuererklärung
• Eintragung ins Grundbuchregister
• Beratung während und nach dem Kaufprozess
• Kontaktanknüpfung des Käufers zu unseren Partnern:
Architekten, Bauunternehmen, Buchführer, Aufsichtsingenieure
und amtliche Gutachter.
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3. Welche Unterlagen muss der
Käufer beim Erwerb einer Immobilie in Kroatien vorweisen? |
Man muss einen Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. den Heimatschein,
den Reisepass oder den Personalausweis vorweisen. Es wird auch eine
Fotokopie der genannten Dokumente akzeptiert unter der Bedingung,
dass man zur gleichen Zeit auch das Original vorzeigen kann.
Wenn ein nicht-kroatischer Staatsbürger sich su einem Immobilienkauf
entschließt, schließt er mit dem Verkäufer einen
Kaufvertrag ab, welcher zu diesem Zeitpunkt noch nicht noteriell
begläubigt werden muss, und sendet diesen samt der anderen nötigen
Unterlagen an das Außenministerium in Zagreb. Eine Zustimmung
des Außenministeriums können diejenigen Staatsbürger
erhalten, deren Staat mit Kroatien einen Reziprozitätsvertrag
abgeschlossen hat, aber in Ausnahmefällen auch andere. Erst
wenn man die Zustimmung erhält, kann die Immobilie auf den eigenen
Namen ins Grundbuch eingetragen und die Grunderwerbssteuer bezahlt
werden. Nicht-kroatische Staatsbürger, die bereits eine GMbH
oder Firma in Kroatien haben oder gerade dabei sind, eine zu gründen,
können im Namen dieser Gesellschaft oder Firma Immobilien frei
erwerben. |
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4. Welcher ist
der nächste Schritt, nachdem ich eine passende Immobilie gefunden
habe? |
| Der nächste Schritt ist der Vorvertrag über den Immobilienkauf.
Dies ist ein vorläufiger Vertrag zwischen Verkäufer und
Käufer, in welchem die Bedingungen, die Art der Bezahlung, das
Datum des Kaufvertragsabschlusses und der Preis der Immobilie genau
festgelegt werden. Vor dem Unterschreiben des Vertrags wird noch
einmal die Rechtslage der Immobilie geprüft. |
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5. Wie
hoch ist die Anzahlung? |
| Die Anzahlung beträgt im Normalfall 10% des Verkaufspreises.
Aber Verkäufer und Käufer können diese Summe auch
untereinander vereinbaren. Wenn die Anzahlung eingereicht wird, wird
auch die Agenturprovision ausbezahlt. |
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6. Wie sind Kauf und Verkauf
von Immobilien geregelt? |
| Der Immobilienkauf wird durch den Kaufvertragsabschluss bestätigt,
der beim Notar oder einem kroatischen Konsulat im Ausland verifiziert
werden muss. Zu disem Zeitpunkt muss auch der größte Teil
des Kaufpreises bezahlt werden. Somit hat der Käufer das Recht,
sich als neuer Besitzer ins Grundbuchregister eintragen zu lassen. |
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7. Können andere Staatsbürger
in Kroatien Immobilien verkaufen? |
| Alle privaten und rechtlichen Personen können in der Republik
Kroatien Immobilien verkaufen. |
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8. Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer
auf Immobilien in Kroatien? |
| In Kroatien beträgt die Grunderwerbssteuer auf Immobilien 5%
des im Vertrag festgelegten Immobilienwertes. Dieser Steuersatz gilt
für alle Immobilien. Die Höhe der Steuer wird aufgrund
des im Vertrag genannten Kaufpreises der Immobilie und aufgrund eines
amtlichen Schätzungsgutachten seitens des zuständigen Steueramtes
festgelegt. Gemäß des Gesetzes begleicht der Käufer
oder der Verkäufer im Namen des Käufers, falls so vereinbart,
die Steuer. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung beträgt
30 Tage nach dem Tag des Kaufvertragsabschlusses. Der Käufer
muss binnen 15 Tagen nach Eingang des Bescheids über die zu
entrichtende Steuer den Betrag begleichen. Im Falle eines Zahlungsverzugs
werden für jeden Tag der Verspätung Verzugszinsen berechnet. |
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9. Zahlt der Immobilienverkäufer
beim Verkauf seiner Immobilie Steuern? |
| Der Verkäufer zahlt nur dann Steuern, wenn er eine Immobilie
verkauft, die er zum einen kürzer als drei Jahre besitzt, und
die er zum anderen zu einem Preis verkauft, der höher ist als
der Beschaffungspreis. In diesem Fall ist er dazu verpflichtet, 35%
Steuer auf die Differenz zwischen dem Erwerbs- und Verkaufspreis
zu zahlen. |
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10. Wie hoch ist die Steuer
beim Immobilientausch? |
| Der Steuersatz beim Immobilientausch beträgt wie die Grunderwerbssteuer
beim Kauf einer Immobilie 5% des Immobilienwertes. |
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11. Innerhalb welcher Frist
muss man die Grunderwerbssteuer auf die Immobilie begleichen? |
| Der Käufer binnen 30 Tagen nach dem Vertragsabschluss das zuständige
Steueramt über den Immobilienkauf informieren. Der Notar ist
ebenso verpflichtet, eine Kopie des Kaufvertrags an das Steueramt
zu senden. Der Käufer muss binnen 15 Tagen nach Eingang des
Bescheids über die zu entrichtende Erwerbssteuer vom Steueramt
die Steuer einbezahlen. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden für
jeden Tag der Verspätung Verzugszinsen berechnet. |